Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist oft eine emotionale und komplexe Angelegenheit – insbesondere, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, sobald eine Immobilie nicht an eine einzelne Person, sondern an mehrere Erben übergeht. Damit der Verkauf reibungslos verläuft, sind einige rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten:
1. Die Erbengemeinschaft
Bei einer Erbengemeinschaft sind alle Miterben gemeinsam Eigentümer der Immobilie und können nur einstimmig über Verkauf, Vermietung oder Nutzung entscheiden. Das bedeutet, dass kein Erbe eigenständig über seinen Anteil verfügen kann, solange keine Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft besteht. Diese Abstimmung kann sich als Herausforderung erweisen – hier kann Rosenstein Immobilien als neutraler Vermittler und Immobilienexperte unterstützen.
2. Zustimmung aller Erben erforderlich
Damit die Immobilie verkauft werden kann, müssen sich alle Miterben einig sein. Gibt es unterschiedliche Vorstellungen – beispielsweise ob verkauft oder vermietet werden soll –, kann dies den Verkaufsprozess erheblich verzögern. In solchen Fällen kann eine professionelle Mediation oder eine Beratung durch Immobilienexperten wie Rosenstein Immobilien dabei helfen, eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
3. Wer kümmert sich um den Verkauf?
Häufig übernimmt ein Erbe stellvertretend die Organisation des Verkaufs. Dies kann durch eine Vollmacht der anderen Erben geregelt werden. Alternativ kann ein neutraler Makler beauftragt werden, um den Verkaufsprozess professionell zu steuern und die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Rosenstein Immobilien übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung des Verkaufs – von der ersten Bewertung über die Vermarktung bis hin zur notariellen Beurkundung.
4. Erbschein und Grundbuchänderung
Bevor die Immobilie verkauft werden kann, muss die Erbengemeinschaft im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein. Dafür wird ein Erbschein benötigt, den die Erben beim Nachlassgericht beantragen können. Erst nach der Grundbuchberichtigung kann ein Verkauf offiziell abgewickelt werden.
5. Steuerliche Aspekte nicht vergessen
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können Erbschaftssteuer und Spekulationssteuer eine Rolle spielen. Während die Erbschaftssteuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie ist, fällt die Spekulationssteuer nur an, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb (also auch durch den Erblasser) mit Gewinn verkauft wird. Ein Steuerberater kann hier wertvolle Hinweise geben.
6. Verkaufspreis realistisch einschätzen
Erben haben oft emotionale Bindungen an die Immobilie und setzen den Preis höher an, als der Markt hergibt. Eine professionelle Immobilienbewertung ist essentiell, um eine marktgerechte Preisfindung zu ermöglichen und einen schnellen, erfolgreichen Verkauf zu realisieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Wertermittlung stellen wir sicher, dass Sie einen optimalen und realistischen Preis für Ihre Immobilie erzielen.
Rosenstein Immobilien: Ihr Partner für den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie
Eine Erbengemeinschaft bringt viele Herausforderungen mit sich – doch mit der richtigen Unterstützung lassen sich unnötige Konflikte und finanzielle Verluste vermeiden. Rosenstein Immobilien begleitet Sie professionell und diskret durch den gesamten Verkaufsprozess.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre geerbte Immobilie.